Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde in der Samtgemeinde Fürstenau halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, der jeweiligen Mitgliedsgemeinde jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Ablauf der Hundesteueran-/-abmeldung
Bitte klicken Sie im rechten Bereich auf Antragstellung, um einen Hund bzw. Hunde zur Hundesteuer anzumelden oder von der Hundesteuer abzumelden.
Wenn Sie ein Bürgerkonto registriert haben und bei der Hundesteueranmeldung angemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Ihr Anliegen in Bearbeitung genommen wurde. Darüber hinaus erhalten Sie eine weitere E-Mail, wenn Ihre Hundesteueranmeldung bearbeitet wurde und der entsprechende Hundesteuerbescheid per Post versendet wurden.
Verfahrensablauf
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Hundesteuersätze (jährlich) gelten jeweils in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau (Stand: 01.12.2020), die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr der Aktualität):
Gemeinde Berge
Für den 1. Hund 30,00 €
Für den 2. Hund 42,00 €
Für jeden weiteren Hund 54,00 €
Für jeden gefährlichen Hund 312,00 €
Gemeinde Bippen
Für den 1. Hund 30,00 €
Für den 2. Hund 54,00 €
Für jeden weiteren Hund 102,00 €
Für jeden gefährlichen Hund 312,00 €
Stadt Fürstenau
Für den 1. Hund 54,00 €
Für den 2. Hund 78,00 €
Für jeden weiteren Hund 96,00 €
Für jeden gefährlichen Hund 618,00 €
Wichtiger Hinweis: Ggf. sind abweichende Steuersätze bei der Haltung von bestimmten Rassen oder bspw. bei der Haltung von Hunden, die als gefährlichen eingestuft wurden, fällig. (Genauere Angaben können Sie hierzu in der jeweiligen Steuersatzung Ihrer Mitgliedsgemeinde nachlesen.)
Bezahlmethode
Die Hundesteuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen und ist jährlich zum 01.07. zu zahlen. Auf Antrag kann die Zahlung in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.09. und 15.11. jeden Jahres festgesetzt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb einer Woche zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innheralb von einer Woche abmelden).
Rechtsgrundlage
Die Hundesteuersatzung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde. Diese finden Sie hier.
Was sollte ich noch wissen?
Neben der Pflicht zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer gibt es weitere gesetzliche Verpflichtungen:
Wer einen Hund halten möchte, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Zudem muss für einenen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden sowie die Nummer des Mikrochips mit dem Angaben zum Hund im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden.
Hinweise / Besonderheiten