Urkunden aus dem Sterberegister


Leistungsbeschreibung


Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf


  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Zuständige Stelle


Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

Voraussetzungen


  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?


Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 10.0

für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: EUR 5.0

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am


07.10.2020

Kontakt

  • Fachbereich 2 "Bürgerservice und Ordnung"

Kontaktpersonen


  • Herr Schröer
  • Frau Freiberger